Freigabe Radwanderweg Arzfeld-Üttfeld-Lünebach
Die Bauarbeiten am neu angelegten Radwanderweg Arzfeld-Üttfeld-Lünebach sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Nachdem die bautechnische Abnahme zwischenzeitlich erfolgt ist, darf die Wegestrecke ab sofort in Benutzung genommen werden.
In diesem Zusammenhang ergehen folgende Hinweise:
Die wegweisende und straßenverkehrsrechtliche Beschilderung wird Ende September/Anfang Oktober 2007 angebracht, sodass es in diesem Zeitraum zeitweise zu Einschränkungen und Behinderungen kommen kann. Bis zur Anbringung der Beschilderung erfolgt die Nutzung durch die jeweiligen Benutzergruppen auf eigene Gefahr.
Besonders in den letzten Wochen mussten wir leider feststellen, dass der neu angelegte Streckenabschnitt durch Reiter, PKW und Motorcrossräder in Anspruch genommen wurde. Teilweise wurden Beschädigungen vorgenommen, die auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden müssen.
Wir machen unmissverständlich darauf aufmerksam, dass der Radwanderweg ausschließlich als solcher genutzt werden darf. Hiervon ausgenommen sind die Teilstrecken auf den Gemarkungen Lichtenborn und Stalbach, für die eine land- und forstwirtschaftliche Mitbenutzung erlaubt ist.
Wir werden künftige Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen und Schadenersatzforderungen gegen die jeweiligen Verursacher geltend machen. Es wird nicht hingenommen, dass bestimmungswidrige Nutzungen zu unnötigen und kostenträchtigen Beschädigungen sowie Nutzungseinschränkungen führen.
Wir bitten die Bevölkerung um strikte Beachtung und Verständnis.
Für Rückfragen und Anliegen steht der Mitarbeiter Walter Klar, Tel. 06550/974-158, gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Bauabteilung


