Änderung des Passgesetzes
Das Gesetz zur Änderung des Passgesetzes vom 20.07.2007 tritt zum 01.11.2007 in Kraft. Dies hat unter anderem die Einführung des ePasses (Reisepasses) der 2. Generation zur Folge, was bedeutet, dass neben den bisherigen biometrischen Merkmalen zwei Fingerabdrücke im Reisepass aufgenommen werden. Zeitgleich werden folgende Dokumente ebenfalls umgestellt:
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen aufgelistet:
ePass (Reisepass)
- Neben dem Passfoto sowie den persönlichen Daten werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses gespeichert.
- Wegfall des Kindereintrages
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre). Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
- Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch
- Zufällig zu vergebende alphanumerische Seriennummer
Personalausweis
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre). Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
- Seriennummer auf der Rückseite des Personalausweises
Vorläufiger Reisepass
- Wegfall des Kindereintrages
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername
- Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch
Kinderreisepass
- Änderung der Gültigkeitsdauer: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername
- Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch
Antragstellung eines Reisepasses bei der Außenstelle Waxweiler
Auf Grund der Aufnahme des Fingerabdruckes als biometrisches Merkmal im Reisepass ist die Antragstellung eines Reisepasses bei der Außenstelle in Waxweiler ab dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Die technischen Vorraussetzungen zur Erfassung des Fingerabdruckes sind nicht gegeben.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Reisepass beantragen möchten, müssen direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld, Zimmer 10, vorsprechen.
Die Beantragung von Personalausweisen, vorläufigen Dokumenten sowie Kinderreisepässen ist weiterhin bei der Außenstelle in Waxweiler möglich.
Für Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Judith Ritter, Telefon 06550 974 110 gerne zur Verfügung.