Bauantrag/Baugenehmigung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich (mindestens in 3-facher Ausfertigung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
In der Regel ist die Zustimmung der jeweiligen Ortsgemeinde erforderlich (§ 36 BauGB).
Bauantragsunterlagen
Die Bauunterlagen müssen von einem sogenannten "Entwurfsverfasser" erstellt und unterschrieben werden. Das kann ein Architekt oder Ingenieur sein, der laut Architekten- oder Ingenieurgesetz die Berechtigung zum Erstellen von Bauplänen hat. Den Bauherren wird empfohlen, sich diese Berechtigung vor der Beauftragung vom Planer zeigen zu lassen. Wer den Entwurf für ein Bauvorhaben unterschreibt, ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Unterlagen verantwortlich. Eine Liste der in Rheinland-Pfalz ansässigen Architekten und beratenden Ingenieure kann bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Postfach 1150, 55001 Mainz angefordert werden.
Formulare, die für die Stellung eines Bauantrages erforderlich sind, können über
- den örtlichen Handel bezogen werden oder
- aus dem Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium) geladen werden.
Unterlagen zum Bauantrag (mindestens drei- bis vierfach):
- Übersichtslageplan
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung und Berechnungen
- Entwässerungsunterlagen (Grundstücksentwässerung)
- Ggf. landespflegerischer Nachweis (Freiflächengestaltungsplan)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Betriebsbeschreibung
- Befreiungs- oder Abweichungsantrag
Gebäudeklassen
Gebäude werden in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in 4 Klassen eingeteilt (Gebäudeklassen). Beginnend mit der Gebäudeklasse 1 für z.B. freistehende Wohngebäude mit einer Wohnung und nicht mehr als zwei Geschossen bis zur Gebäudeklasse 4, bei der die Fußböden der Geschosse mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen dürfen und z.B. die Zahl der Wohnungen nicht beschränkt ist. Gewerblich genutzte Gebäude sind immer der Gebäudeklasse 3 oder 4 zuzuordnen. Die Gebäudeklassen entscheiden u.a. darüber, welches Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Zuständige Mitarbeiter:

Franz-Rudolf Dimmer
Fachbereich: 2 (Bauen und Umwelt)
Sachgebiet: Stv. Fachbereichsleiter und Geschäftsführer, erneuerb. Energien, Bauverwaltung
Telefon: +49 6550 974 158

Yannick Propson
Fachbereich: 2 (Bauen und Umwelt)
Sachgebiet: Bauverwaltung, Tiefbau, Gemeindestraßen, Feld- & Waldwege
Telefon: +49 6550 974 157