Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Arzfeld ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei, hier der Barriere-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03. Juni 2019, zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vg-arzfeld.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote oder Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das von uns eingesetzte Content-Management-System Typo3 und das eingesetzte Template sind im Wesentlichen mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform. Diese Website (www.vg-arzfeld.de) ist daher überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- PDF-Dokumente (teilweise)
- Videos
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. Die Einbindung eines Templates mit verbesserten barrierefreien Eigenschaften ist für 2024 geplant.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. Januar 2024 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09. Januar 2024 überprüft
Feedback und Kontaktangaben
Zuständige Stelle für Fragen zur barrierefreien Zugänglichkeit:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen
Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld
Tel: 06550/974-110
edv(at)vg-arzfeld.de
Über unser Kontaktformular können Sie gerne Anregungen zur Barrierefreiheit an uns senden.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Kontakt:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb(at)msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de
Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.