Haushaltsbescheinigung
Die Meldebescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Gebühren: 6,50 €
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient,
besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Folgende Leistung können Sie auch online beantragen: