Gästebeitrag
Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhebt seit dem 01.06.2018 einen Gästebeitrag für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Abgabe beträgt 1,00 € je Nacht und volljährigem Übernachtungsgast. An- und Abreisetag werden als 1 Tag gerechnet.
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 % und Begleiter von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen wird.
Personen, die ihre zweite oder eine weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, haben unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen jährlichen pauschalen Gästebeitrag in Höhe von 25,00 € einschließlich Mehrwertsteuer zu entrichten. Als zweite oder weitere Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn-und Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden.
Der Gästebeitrag dient der Aufrechterhaltung der touristischen Infrastruktur in Form von Tourist-Information, Freibad, Rad und Wanderwegen und weiteren touristisch relevanten Einrichtungen.
- Info zum Gästebeitrag (287 KB)
- Erklärung der Gäste- und Übernachtungszahlen, 1.Quartal (474 KB)
- Erklärung der Gäste- und Übernachtungszahlen, 2.Quartal (160 KB)
- Erklärung der Gäste- und Übernachtungszahlen, 3.Quartal (162 KB)
- Erklärung der Gäste- und Übernachtungszahlen, 4.Quartal (160 KB)
- Meldeschein Übernachtungsbetriebe (277 KB)
- Satzung Gästebeitrag (522 KB)