• Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
  • Suche
  • Anmelden
VGV Arzfeld
  • Aktuelles
    • Aktuelle Infos
    • Ausschreibungen
    • Stellenausschreibungen
    • Straßensperrungen
    • Mitteilungsblatt
  • Rathaus
    • Bürgerservice
    • Bürgerservice A-K
      • Abfallentsorgung
      • Abwasserbeseitigung
      • Asylwesen
      • Ausbildung
      • Bauen & Umwelt
        • Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
        • Bauantrag/Baugenehmigung
        • Baugenehmigungsfreie Vorhaben
        • Freistellungsverfahren
        • Bauleitplanung
        • Erschließungsbeiträge
        • Straßenausbaubeiträge
      • Bürgerbus
      • Ehrenamtskarte
      • Einwohnerwesen
        • Ausweise & Pässe
        • An-, Ab-, Ummeldung
        • Alters- und Ehejubiläen
        • Führungszeugnis
        • Auskunftssperre
        • Übermittlungssperre
        • Datenschutzverodnung
        • Haushaltsbescheinigung
      • Führerschein
      • Fundbüro
      • Gewerbe- und Gaststättenrecht
        • Gewerbe
        • Gaststätte
        • Märkte
      • Heimatkalender
      • Jagd, Forst, Fischerei
      • Kultur- und Denkmalpflege
    • Bürgerservice O-Z
      • Online-Bürgerdienste
      • Ordnungsamt
        • Gefahrenabwehr
        • Hunde
        • Kampfmittel
        • Lärm
        • Obdachlosigkeit
        • Schiedsamt
        • Sonn- u. Feiertagsrecht
      • Renten
      • Sozialer Wohnungsbau
      • Sozialleistungen
      • Standesamt
      • Steuern & Abgaben
      • Straßenbeleuchtung
      • Straßen- und Haussammlungen
      • Straßenverkehr
      • Vergabe
      • Wahlen
        • Bürgermeister
        • Allgemeines
        • Wahlschein online
        • Aktuelle Ergebnisse
        • Europäisches Parlament
        • Landtag
        • Kommunalwahlen
      • Wirtschaftsförderung
    • Ratsinformationssystem
    • Gremien
      • Verbandsgemeinderat
      • Haupt- und Finanzausschuss
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Werkausschuss
      • Ausschuss für Bau, Planung, Klimaschutz und Mobilität
      • Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr
      • Schulträgerausschuss
      • Jugendparlament
    • Weitere Vertretungen
    • Mitarbeiter
      • Bürgermeister/Vorzimmer
      • Stabsstelle
      • FB1: Zentrale Dienste und Finanzen
      • FB2: Bauen und Umwelt
      • FB3: Bürgerdienste
      • FB4: VG-Werk
      • Aus-/Weiterbildung
      • Bezirksdienst
    • Kontakt
    • Termine
  • Gemeinden
    • Verbandsgemeinde
      • Geschichte
      • Wappen
      • Satzungen
      • Klimaschutz
    • Ortsgemeinden
    • Kommunaler Entschuldungsfonds
  • Bildung & Familie
    • Kindertagesstätten
      • Arzfeld
      • Daleiden
      • Lünebach
      • Lützkampen
      • Waxweiler
    • Kinderspielplätze
    • Schulen
      • Arzfeld
      • Daleiden
      • Lützkampen
      • Waxweiler
    • Feuerwehren
    • Medizinische Versorgung
      • Ärzte
      • Zahnärzte
      • Apotheken
      • Krankenhäuser
      • Notdienste
      • Rettungsdienst
      • Blutspendetermine
    • Mobile Jugendarbeit
    • Religionsgemeinschaften
    • Seniorenheime
    • Seniorentag
    • Friedhöfe
  • Infos
    • Klimaschutz
    • Datenschutz
    • Downloads
      • Satzungen
      • Formulare
      • Infos Ratssitzungen u.a.
      • Infomaterial
    • Blutspendetermine
    • Links
    • Online-Bürgerdienste
    • Rechnungen
    • Vergabe
    • Islek Energie
      • Mitglieder
      • Anlagen
  • Tourismus & Freizeit
    • Tourist-Information
    • Rad- und Wanderwege
    • Veranstaltungen
    • Gästebeitrag
    • Audiotour Historisches Dasburg
    • Verkehrsverein Islek
    • Naturpark Südeifel
    • Filme Islek
    • Freibad Waxweiler
  1. VG Arzfeld
  2. Rathaus
  3. Bürgerservice O-Z
  4. Ordnungsamt
  5. Schiedsamt

Schiedsamt

Leistungsbeschreibung

Sehr häufig werden auch bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne das die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine z.B. gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.

Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.

Zur Schlichtungsverhandlung werden die Parteien durch die Schiedsperson geladen und haben persönlich zu erscheinen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom der Schlichtungsverhandlung kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung unter gegenseitigem Nachgeben der Parteien zu erreichen.

Durch ihre Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen schaffen Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Voraussetzungen dafür, dass sich die Parteien einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Sofern eine Einigung nicht zustande kommt oder die andere Streitpartei nicht zu dem anberaumten Schlichtungstermin erscheint, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.

Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde sowie in jeder kreisangehörigen Stadt und kreisfreien Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrates vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Mit diesem Ehrenamt werden Personen betraut, die regelmäßig älter als 30 Jahre und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind.

Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Für Streitigkeiten im Bereich des Strafrechtes ist vor dem Gang zum Gericht in den nachfolgend genannten Privatklagesachen eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann einzuschalten:

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB, § 229 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Gleiches gilt, wegen einer Straftat nach § 323a StGB, wenn die im Rausch begangene Tat in den vorgenannten Fällen ein Versehen ist.

In diesen Fällen erhebt der Staatsanwalt nur dann Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Mit dem Inkrafttreten des Landesschlichtungsgesetzes zum 01.12.2008 ist vor dem Gang zum Gericht in den nachfolgend genannten Streitigkeiten eine Schiedsperson einzuschalten:

  • bei Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß etc., sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt
  • bei Überwuchs (§ 910 BGB) oder Hinüberfalls (§ 911 BGB)
  • wegen eines Grenzbaumes (§ 923 BGB)
  • wegen der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt
  • bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

Für das Sühneverfahren wird eine Gebühr 10 Euro erhoben. Kommt ein Vergleich zustande, so erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte. Im Hinblick auf den Umfang oder die Schwierigkeit einer Angelegenheit kann die Gebühr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf höchstens 40 Euro erhöht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Schiedsmann:

Alfred Pick
54597 Lierfeld
Tel.: 06556/7579

Zuständige Mitarbeiterin:

Lena Heinz

Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)

Sachgebiet: Ordnungsamt, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Straßenverkehr, Umweltrecht

Telefon: +49 6550 974 105

Mail: lena.heinz(at)vg-arzfeld.de

© 2020 VGV Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld, Tel.: +49 6550 974 0

Impressum Datenschutz