Alters- und Ehejubiläen
Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Wohnort sowie Tag und Art des Jubiläums von Bürgerinnen und Bürgern werden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld, welches ebenfalls im Internet zu lesen ist, veröffentlicht. Zudem werden die Daten an die Ortsgemeinden und die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zu Zwecken der Gratulation weitergegeben.
Nach den gültigen Datenschutzbestimmungen ist die Veröffentlichung eins Jubiläums von Ihrer Zustimmung abhängig.
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld:
80./85./90. und jeder weitere Geburtstag sowie
50./60./65. Ehejubiläen
Persönliche Gratulation:
80. Geburtstag durch Vertreter der Ortsgemeinde
90./100. und jeder weitere Geburtstag durch Vertreter der Orts- und Verbandsgemeinde
Ehejubiläen (50./60./65.) durch Vertreter der Orts- und Verbandsgemeinde
Wenn auch Sie in nächster Zeit ein Jubiläum begehen und eine Veröffentlichung und Gratulation gewünscht ist, benötigen wir zwingend Ihre schriftliche Zustimmung. Bitte senden Sie uns in diesem Fall das folgende Formular “Antrag zur Veröffentlichung und Übermittlung“ unterschrieben zurück an: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Vorzimmer, Luxemburger Str. 6, 54687 Arzfeld
oder per E-Mail an: vorzimmer(at)vg-arzfeld.de
Liegt uns Ihre schriftliche Zustimmung nicht vor, werden sowohl Alters- als auch gegebenenfalls Ehejubiläen nicht an Dritte übermittelt. Es erfolgt dann auch keine Veröffentlichung und persönliche Gratulation durch Mandatsträger.
Hinweis: Alters- und Ehejubiläen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine sogenannte „Auskunftssperre“ im Melderegister haben eintragen lassen, werden nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Widerspruch einer Datenübermittlung erhalten Sie unter „Übermittlungssperre“.