Mitteilungsblatt
Wöchentlich erscheint das Mitteilungsblatt (Amtsblatt) "Eifel Aktuell" der Verbandsgemeinde Arzfeld, das den Haushalten der 43 Ortsgemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dieses gliedert sich in zwei Teile, nämlich einmal in den redaktionellen Teil, wo ausschließlich die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld als Redaktion zuständig ist, und den Anzeigenteil.
Im Mitteilungsblatt werden neben den öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen der Verbandsgemeinde Arzfeld und der Ortsgemeinden auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen veröffentlicht.
Der Verlag Linus Wittich bietet mit seinem CMSweb-System allen die Möglichkeit, Texte online zu schreiben und zu versenden.
Die Nutzung ist für Sie kostenlos. Melden Sie sich hierzu einfach auf cmsweb.wittich.de an. Dort finden Sie auch ein Video, das die Anmeldung erklärt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per E-Mail und können mit dem Übermitteln Ihrer Berichte beginnen. Wir bitten um Verständnis, dass Emails nicht mehr berücksichtigt werden können.
Möchten Sie eine gewerbliche Anzeige schalten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: anzeigen@wittich-foehren.de .
Sollten Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne unter Tel. 06550 974-140 oder -142.
Auf der folgende Seite können Sie auf das Artikel-Archiv des Verlags zugreifen.
Sie können aber auch das Mitteilungsblatt online, auch als ePaper, auf der Internetseite des Verlages Wittich lesen.
Nachfolgende Richtlinien gelten im redaktionellen Teil für die
- Gestaltung der Titelseite
- Gestaltung der ersten Innenseiten
- Veröffentlichungen im Innenteil
Titelseite
Zur Gestaltung der Titelseite kommen in nachstehender Rangfolge nur in Frage:
- 1. Veranstaltungen/Informationen der Verbandsgemeinde Arzfeld
- 2. überregionale/grenzüberschreitende Veranstaltungen
- 3. offizielle Feste der Ortsgemeinden
- 4. Vereinsjubiläen (25, 50, 75, 100 Jahre usw.)
Für weitere wichtige Veranstaltungen kann im begründeten Einzelfall durch die Redaktion eine Ausnahme zugelassen werden.
Erste Innenseiten
Auf einer der ersten Innenseiten können zukünftig in einer Größe von einer halben Seite Festveranstaltungshinweise veröffentlicht werden unter der Voraussetzung, dass eine Gestaltungsvorlage zur Verfügung gestellt wird, andernfalls erfolgt nur eine allgemeine Veröffentlichung im Innenteil.
Sonstige Veröffentlichungen im Innenteil
Allgemeine Termin- und Veranstaltungsankündigungen mit Informationen von Vereinen, Verbänden und sonstigen Gruppierungen sind vom Umfang her auf das unbedingt Notwendigste zu beschränken. Es werden nur zukünftige Ereignisse und Termine angekündigt. Nachbetrachtungen/Berichte von Veranstaltungen und Ergebnisse von Vereinsversammlungen und -sitzungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Generell werden zukünftig Hinweise bzw. Veröffentlichungen von Seminaren verschiedener Anbieter einmal im Monat gesammelt veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise
Es werden nur noch solche Mitteilungen angenommen und abgedruckt, die maschinenschriftlich erstellt sind und rechtzeitig der Redaktion, im Regelfall bis spätestens Freitag, 10.00 Uhr, vorliegen. Zu achten ist auf Redaktionsschlussvorverlegungen, die rechtzeitig im aktuellen Mitteilungsblatt angekündigt werden. Später eingehende Vorlagen werden nicht, auch nicht per FAX, an den Verlag weitergeleitet. Veröffentlichungen und Ankündigungen von politischen Parteien und Vereinigungen dürfen keine politischen Wertungen enthalten. Sie müssen neutral formuliert sein. Außerdem muss der Einsender zweifelsfrei angegeben bzw. erkennbar sein, ansonsten werden die Informationen nicht mehr abgedruckt.
Für alle Veröffentlichungen und Platzierungen ist grundsätzlich ausschließlich die Verbandsgemeindeverwaltung als Redaktion zuständig; dem Verlag unmittelbar zugeleitete Vorlagen werden nicht abgedruckt. Auch werden von der Verbandsgemeindeverwaltung keine Kopien für mehrere Ausgaben des Mitteilungsblattes vorgenommen. Der Veranstalter hat selbst für eine Vorlage zur Veröffentlichung zu sorgen. Die Veröffentlichung der Textbeiträge ist aus den o. g. Gründen nur einmal möglich; einer Ausnahme kann in begründeten Fällen nur durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Anzeigenteil
Im hinteren Teil des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Arzfeld können private Klein- und Familienanzeigen geschaltet werden. Vordrucke und Muster für Familienanzeigen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung bereit. Die Anzeigenpreise für eine Anzeige berechnen sich aus der Höhe der Anzeige. Dabei gilt, dass ein cm in die Höhe bei einer Spaltenbreite von 9 cm zur Zeit 11,20 € zzgl. Mehrwertsteuer kostet. Bei einer Spaltenbreite von 18 cm wird der Anzeigenpreis verdoppelt. Ebenfalls können über die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Anzeigen in den Mitteilungsblättern anderer Verbandsgemeindeverwaltungen geschaltet werden. Redaktionsschluss für Anzeigen für die kommende Woche ist jeweils Freitag morgens um 9:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.