Kommunalwahlen
Nach Artikel 50 der Verfassung für Rheinland-Pfalz wählen die Bürger in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Vertretungskörperschaften sowie die Bürgermeister und Landräte nach den Grundsätzen des Artikels 76 der Verfassung. Die Wahlzeit der Vertretungskörperschaften beträgt einheitlich fünf Jahre. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates und des Ortsbeirats. Die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte werden auf acht Jahre gewählt.
Die letzten Kommunalwahlen (Wahlen zum Kreistag, Verbandsgemeinderat, Gemeinderat sowie verschiedentliche Urwahlen der Ortsbürgermeister) fanden am 26. Mai 2019 statt.
Die Wahlergebnisse finden Sie in der Rubrik Aktuelle Ergebnisse.