Renten
Allgemeine Informationen:
Für die Rentenantragstellung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung:
Für Renten aus eigener Versicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente) gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.
Für Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) beträgt die Antragsfrist vom Todestag an zwölf Kalendermonate.
Unterlagen für die Beantragung aller Renten:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigten: Schriftliche Vollmacht, bei Betreuern bzw. Vormund: Beschluss des Gerichts
- Familienstammbuch (ggf. mit Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Krankenversicherungskarte
- Nachweise anderer Renten bzw. Rentenansprüche (z. B. Alterskasse für Landwirte) und Zusatzversorgung (z. B. VBL) sowie sonstiger Einkommen
Beantragung Altersrente
Zusätzliche Unterlagen zur Beantragung Altersrente
- Aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (Bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, auch online möglich unter: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Versicherungszeiten vollständig erfasst sind. Sofern dies nicht der Fall ist, bringen Sie bitte Nachweise (z. B. Verträge) zu den noch zu erfassenden Zeiten mit.
Wenn Zeiten einer Berufsausbildung im Versicherungsverlauf nicht als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet sind, bringen Sie bitte einen Nachweis über die Ausbildung (z. B. Lehrvertrag, Gesellenbrief etc.) mit - auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder die Prüfung nicht bestanden wurde
- bei Vorliegen einer Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis /Anerkennungsbescheid
- Wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag
- Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten der Versorgungsdienststelle
Beantragung Hinterbliebenenrente
Zusätzliche Unterlagen zur Beantragung Hinterbliebenenrente
Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bereits Rentnerin oder Rentner war, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach ihrem beziehungsweise seinem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss („Sterbevierteljahr“) auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr beträgt das Dreifache der Rente, die für den Sterbemonat gezahlt wurde. Die Zahlung wird auf die späteren Witwen- oder Witwerrentenansprüche angerechnet. In der Regel füllt der Bestatter den Antrag auf Sterbevierteljahr mit Ihnen aus. Den Antrag finden Sie unter „Downloads“.
Für die Berechnung der Witwen- oder Witwerrente müssen Sie der Rentenversicherung einen formellen Rentenantrag nachreichen. Hierzu sind folgende zusätzliche Unterlagen mitzubringen:
- Sterbeurkunde
- Erster Rentenbescheid des Verstorbenen oder aktuelle Rentenmitteilung. Falls noch keine Rente bezogen wurde, einen aktuellen Versicherungsverlauf (Bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, auch online möglich unter: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ )
- Antragsdatum Sterbevierteljahr
- bei Erziehungsrenten: Nachweis über Auflösung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
- bei volljährigen Waisen: ggf. Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung Freiwilligendienst bzw. sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde eine Dienstzeitbescheinigung sowie falls bereits vorhanden eigene Versicherungsnummer
Beantragung Erwerbsminderungsrente
Zusätzliche Unterlagen zur Beantragung Erwerbsminderungsrente
- Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
- Angaben zu stationären Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre: Einrichtung, Zeitraum, Behandlungsgrund, Kostenträger
- Auflistung Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärztinnen/Ärzte
- Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
- chronologische Aufstellung aller beruflichen Tätigkeiten (Arbeitgeber, Zeitraum, Tätigkeit)
- ggf. Vordruck R0215 (Selbsteinschätzungsbogen, s. „Downloads“)
Zuständiger Mitarbeiter:

Jan Mayers
Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)
Sachgebiet: Brand- und Katastrophenschutz, Asylangelegenheiten, Sozialversicherung/Rentenangelegenheiten
Telefon: +49 6550 974 107