Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen (z.B. Straßen, Wege und Plätze) in Neubaugebieten von den jeweiligen Ortsgemeinden erhoben.
Die Beiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und einer entsprechenden Satzung der jeweiligen Ortsgemeinde erhoben.