Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber), handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient zur Vorlage bei einer Behörde. Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen (zum Beispiel in Schule, Sportverein, usw.), müssen Sie ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Hinweise zur Beantragung:
Die Beantragung muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments oder schriftlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift erfolgen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (zum Beispiel die Eltern für Minderjährige) stellen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich!
Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen (https://www.bundesjustizamt.de).
Bei der Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweitere Führungszeugnis“ verlangt. Daraus muss hervorgehen, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.
Diese Leistung können Sie auch online beantragen: