Standesamt
Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung geht die Anmeldung zur Eheschließung voraus. Hier wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzlich Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen. Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z. B. die Auflösung der Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind meist zusätzliche Dokumente (z. B. Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig bzw. das zuständige Oberlandesgericht muss hiervon Befreiung erteilen. Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim zuständigen Standesamt, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente besorgt haben, können Sie Ihre Eheschließung anmelden. Sie sollten dem Standesamt jedoch genügend Zeit lassen, die Ehefähigkeit ordnungsgemäß prüfen zu können!
Online-Voranmeldung zur Eheschliessung
Eheschließung
Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung vereinbarten Termin erwarten wir Sie, mit oder ohne Trauzeugen, im Standesamt - Zimmer 3. Ihre Eheurkunden und - soweit gewünscht - das Stammbuch der Familie erhalten Sie bereits unmittelbar nach der Trauung. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Papiere sind für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich?
Der Eheschließung geht die Anmeldung zur Eheschließung voraus. Die Eheschließung muss von den Verlobten bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.
Keiner von Ihnen wohnt in der Verbandsgemeinde Arzfeld - Sie möchten aber gerne bei uns heiraten?
Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldungsformalitäten erledigt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, kann uns dann ermächtigen, die Eheschließung in Arzfeld vorzunehmen. Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der Ehefähigkeit. Im Rahmen der Anmeldung stellt er nämlich fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht.
Welche Unterlagen zur Anmeldung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab!
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung (Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand)
- Geburtsregisterauszug (Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
Die Anmeldung muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beantragt werden. Sollte Ihre Partnerin / Ihr Partner aus beruflichen Gründen verhindert sein, benötigen Sie eine entsprechende Beitrittserklärung, mit der Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln können (Vordrucke gibt es bei allen Standesämtern). Das entsprechende Formular, auf dem Ihr(e) Verlobte(r) die erforderlichen Angaben zur Person machen kann, senden wir Ihren auf Anfrage gerne auch zu.
Für die Anforderung von Urkunden, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung brauchen, können Sie gerne auch unser Formular (262 KB) nutzen.
Familienforschung
Familienforschung und Datenschutz
Bei Familienforschungen sind die Datenschutzbestimmungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Aus diesem Grund dürfen wir Urkunden und Auskünfte aus den ab dem Jahr 1876 geführten Personenstandsbüchern in Familienforschungsangelegenheiten nur an Verwandte in gerader Linie erteilen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Familienforschung begründet nach herrschender Rechtsauffassung kein solches rechtliches Interesse.
Nicht ganz so streng sind die Schutzvorschriften für die Beurkundungen aus der Zeit vor 1876. Hier genügt ein berechtigtes Interesse, um Auskünfte und Urkunden aus diesen Personenstandsregistern erhalten zu können. Die Familienforschung erfüllt die Voraussetzungen für ein solches berechtigtes Interesse.
In unserem Standesamt befinden sich nur die aktuellen Personenstandsbücher des heutigen Standesamts Arzfeld. Wir führen auch die Bücher und Register der früher zu unserem Bezirk gehörenden Standesämter, die im Laufe der Jahre durch Gebietsreformen aufgelöst worden sind. Zum heutigen Standesamt Arzfeld gehören die ehemaligen Standesämter Arzfeld, Daleiden, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Leidenborn, Lichtenborn, Lünebach, Olmscheid und Waxweiler. Die Archivbücher des Standesamtes befinden sich im Kreisarchiv.
Gebühren für Familienforschungen
Die Amtshandlungen des Standesbeamten im Rahmen der Familienforschung sind gebührenpflichtig. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der folgende Übersicht:
- Urkunde / Beglaubigte Ablichtung eines Personenstandseintrags 13,00 €
- Auskunft aus einem Personenstandseintrag 10,80 €
- Suchen eines Eintrags, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Fertigung unbeglaubigter Kopien aus den Personenstandseinträgen nicht zulässig ist!
Bei Anfragen bitte beachten:
- Erstellen Sie zunächst auf Grund der bereits gesammelten Daten als Arbeitsblatt eine grafische Ahnenübersicht, beginnend bei sich selbst (Namen, Geburts-, Heirats- und Sterbedaten sowie die jeweiligen Ereignisorte soweit bekannt).
- Bevor Sie unser Standesamt persönlich aufsuchen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin mit uns.
- Sofern Sie sich schriftlich an uns wenden, sollten Sie möglichst konkret darlegen, welche Beurkundungen Sie gesucht haben möchten. Wünschen Sie nur die Namen und Ereignisdaten, oder sollen die Beurkundungen auch durch beglaubigte Ablichtungen der Personenstandseinträge belegt werden?
- Wir benötigen Ihre Zusage, dass die anfallenden Gebühren für das Suchen und ggf. die Erteilung der Urkunden übernommen werden. Gebühren fallen selbstverständlich auch bei negativen Suchergebnissen an !
- Je nach Suchaufwand und sonstigem Arbeitsanfall im Standesamt kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage mehrere Wochen beanspruchen. Dafür dürfen wir Sie bereits jetzt um Ihr Verständnis bitten.
Archivarien:
Die Kirchenbücher für unseren Raum werden verwahrt beim
Bistumsarchiv Trier
Jesuitenstraße 13 b
54290 Trier
Telefon 0651 7105351
Archivbücher des Standesamtes:
Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 3
D-54636 Bitburg
Zimmer D 166 EG
Tel. 06561 151600
Beglaubigungen
Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie persönlich bei unserem Standesamt erscheinen und hier Ihre Unterschrift leisten. Vorzulegen sind Ihr Personalausweis oder Reisepass.
Amtliche Beglaubigung:
Amtlich beglaubigt werden Abschriften, Kopien und Unterschriften. Unter Vorlage der ORIGINALE beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung der Abschrift / Kopie mit dem Original.
Gebühr: 2,50 Euro
Öffentliche Beglaubigung:
Die öffentliche Beglaubigung betrifft Unterschriften, wobei hierfür strengere Formvorschriften gelten. Die Unterschrift muss im Beisein der beglaubigenden Person vollzogen werden.
Gebühr: 15,00 Euro
Urkunden
Wenn Sie zu bestimmten Anlässen eine Geburts- (Abstammungs-) oder Heiratsurkunde bzw. eine Sterbeurkunde eines Angehörigen vorlegen müssen, können Sie eine entsprechende Urkunde mit dem bereitgestellten Formular beim Standesamt bestellen (dazu können Sie das Formular herunterladen und es ausgefüllt an das Standesamt schicken). Dabei müssen Sie folgendes beachten:
- Bei Geburts- (Abstammungs-) und Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Ereignis stattgefunden hat. Das bedeutet, dass Sie eine entsprechende Urkunde beim Standesamt Arzfeld nur erhalten können, wenn die betreffende Person im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld geboren bzw. verstorben ist.
Gebühr: 13,00 € pro Urkunde
Falls Sie eine Heiratsurkunde benötigen, müssen Sie diese Urkunde beim zuständigen Standesamt bestellen, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat.
Gebühr: 13,00 € pro Urkunde
- Online-Antrag auf Anforderung einer Eheurkunde
- Online-Antrag auf Bestellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie das ausgefüllte Formular (262 KB) an das Standesamt senden, werden wir Ihnen die entsprechende Urkunde umgehend zusenden.
Kirchenaustritt
Allgemeines
Um aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, bedarf es einer sogenannten Kirchenaustrittserklärung.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme einer Austrittserklärung ist in Rheinland-Pfalz der Standesbeamte, in dessen Amtsbezirk die austretende Person ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Form der Austrittserklärung
Mündliche Erklärung:
Die betreffende Person spricht persönlich im Standesamt vor und lässt ihre Austrittserklärung in einer Niederschrift beurkunden. Der Standesbeamte nimmt die Erklärung entgegen und erteilt eine Bescheinigung, in der die Wirksamkeit bestätigt wird. Sie ist die überwiegende und sinnvollste Erklärungsart, weil im Rahmen der Beurkundung gleich alle erforderlichen Angaben erhoben und auf diese Weise unnötige Rückfragen vermieden werden.
Bitte nicht vergessen: gültigen Personalausweis oder Pass mitbringen!
Wirksamkeit der Austrittserklärung
Eine Kirchenaustrittserklärung wird mit Ablauf des Tages rechtswirksam, an dem die Niederschrift vor dem Standsbeamten unterzeichnet wurde.
Gebühr
Die Gebühr für die Entgegennahme und Bearbeitung einer mündlichen Kirchenaustrittserklärung einschießlich der Erteilung einer Austrittsbescheinigung beträgt 30,00 €.