Landtagswahl am 14. März 2021
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen auf dem Postweg die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6
- online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
- online über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung,
- durch eine einfache E-Mail an briefwahl(at)vg-arzfeld.de,
- per Fax an die Rufnummer 06550-974-163 oder
- persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei schriftlicher oder Onlinebeantragung erhalten Sie die Briefwahlunterlagen wenige Tage später per Post zugestellt.
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen! Wir haben dafür ein Wahllokal im Sitzungssaal (direkt im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes) eingerichtet
Da es zur weiteren Eindämmung der Pandemie unerlässlich ist, persönliche Kontakte so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen bevorzugt von den vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) Gebrauch zu machen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld schicken oder unmittelbar in unseren Briefkasten einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.