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Ausweise & Pässe

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Kinderreisepass

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Das kann in Form eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen.

Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.

Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Ihren Wunsch Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
  • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

Gültigkeitsdauers

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de

Benötigte Unterlagen zur Beantragung

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrisches Passfoto

Gebühr:

  • 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren

 

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.


Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro

 

Den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Personalausweises können Sie jederzeit online abfragen.

Reisepass

Für Reisen in bestimmte Staaten benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass. 
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

Elektronischer Reisepass (ePass): Seit dem 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und sogenannte biometrische Daten (seit 01.11. 2005 das Lichtbild und seit 01.11. 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.  

Gültigkeitsdauer:  Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrisches Passfoto

Gebühr:

  • 60,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 37,50 Euro  für Antragsteller unter 24 Jahren

Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sowie eines Expresspasses. Nähere Informationen erteilt ihr Einwohnermeldeamt.

Den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Reisepasses können Sie jederzeit online abfragen.

Kinderreisepass

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Eine Aktualisierung / Verlängerung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann während der Gültigkeitsdauer erfolgen.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung

  • Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • biometrisches Passfoto

Das Lichtbild des Kindes muss biometrisch sein. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Gebühr:

Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahre: 13,00 Euro
Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro

Zuständige Mitarbeiter:

Britta Schäler

Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)

Sachgebiet: Einwohnerwesen

Telefon: +49 6550 974 134

Mail: britta.schaeler(at)vg-arzfeld.de

Kilian Niesen

Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)

Sachgebiet: Einwohnerwesen, Kindertagesstätten (Gebäude), Sportanlagen, Jugendhilfe

Telefon: +49 6550 974 114

Mail: kilian.niesen(at)vg-arzfeld.de

Annalena Munkler

Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)

Sachgebiet: Einwohnerwesen

Telefon: +49 6550 974 104

Mail: annalena.munkler(at)vg-arzfeld.de

© 2020 VGV Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld, Tel.: +49 6550 974 0

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