Ausweise & Pässe
Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Das kann in Form eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen.
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
- die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Gültigkeitsdauers
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de
Benötigte Unterlagen zur Beantragung
- der jetzige Personalausweis oder gültige Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühr:
- 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro
Den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Personalausweises können Sie jederzeit online abfragen.
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Staaten benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Elektronischer Reisepass (ePass): Seit dem 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und sogenannte biometrische Daten (seit 01.11. 2005 das Lichtbild und seit 01.11. 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Gültigkeitsdauer: Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung
- der jetzige Personalausweis oder gültige Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühr:
- 70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sowie eines Expresspasses. Nähere Informationen erteilt ihr Einwohnermeldeamt.
Den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Reisepasses können Sie jederzeit online abfragen.