Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Wenn Zweifel bestehen, ob ein bestimmtes Vorhaben auf einem Grundstück gebaut werden kann, sollte man eine Bauvoranfrage stellen. Hierdurch können Planungskosten vermieden werden, wenn sich herausstellt, dass das Projekt so nicht realisierbar ist. Mit der Bauvoranfrage kann der Bauherr von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) einen verbindlichen, schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen seines Vorhabens erhalten. Dieser Bauvorbescheid gilt vier Jahre lang, sofern er nicht kürzer befristet ist und kann auf Antrag jeweils für vier Jahre verlängert werden.
Je nach Verwaltungsaufwand müssen für einen Bauvorbescheid bis zu 40 % der zu erwartenden Baugenehmigungsgebühren zuzüglich der Auslagen beteiligter Fachstellen veranschlagt werden.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich in 3-facher Ausfertigung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- aktuelle amtliche Flurkarte im Maßstab 1:1000 mit Eintragung der geplanten und vorhandenen Bebauung
- kurze Beschreibung des Vorhabens
- für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine naturschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist, ein Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1:25000 oder 1:10000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandorts
Im Einzelfall können je nach Lage, Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bauvoranfragen sind generell über die Verbandsgemeinde einzureichen.
In der Regel ist die Zustimmung der jeweiligen Ortsgemeinde erforderlich (§ 36 BauGB).