Kampfmittel
Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition. Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden. Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Zuständige Mitarbeiterin:

Lena Heinz
Fachbereich: 3 (Bürgerdienste)
Sachgebiet: Ordnungsamt, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Straßenverkehr, Umweltrecht
Telefon: +49 6550 974 105