An-, Ab-, Ummeldung
Anmeldung/Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden (§§ 17 ff. Bundemeldegesetz).
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderausweis oder ggf. Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermieterin/Ihres Vermieters
- Falls Sie in eine Wohnung einziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung
- Wenn Sie aus dem Ausland zu uns zuziehen, benötigen wir zusätzlich eine Melde-/Abmeldebestätigung Ihres Wohnsitzes im Ausland
- Zudem benötigen wir gegebenenfalls eine internationale Heiratsurkunde und/oder eine Scheidungsurkunde als Nachweis Ihres Personenstandes
- Bei Kindern benötigen wir eine internationale Geburtsurkunde
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr haben eine eigene Anmeldepflicht.
Bei Personen unter 16 Jahren muss die Anmeldung von den Personen erfolgen, in deren Wohnung sie einziehen.
Bei vorliegendem alleinigem Sorgerecht für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen wir eine entsprechende Bestätigung über das alleinige Sorgerecht. Andernfalls muss die Einverständniserklärung der Kindesmutter/des Kindesvaters ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Zudem muss eine Passkopie der Kindesmutter/des Kindesvaters vorliegen.
Folgende Leistungen können Sie auch online beantragen:
Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden (Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung). Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Sie werden durch die Anmeldung bei Ihrer neuen Gemeinde automatisch beim vorherigen Wohnsitz abgemeldet.
Bei Personen unter 16 Jahren muss die Abmeldung von den Personen erfolgen, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderausweis oder ggf. Geburtsurkunde
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sie können die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug vornehmen. Sie erhalten nach Ihrer An- Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Folgende Leistung können Sie auch online beantragen: