Straßenausbaubeiträge
Ausbaubeiträge werden von den Ortsgemeinden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und gemeindlicher Satzungen für alle Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen erhoben, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen. Dies können auch Teile der Verkehrsanlage, z.B. die Beleuchtung oder der Gehweg sein.
Die Beiträge können als einmaliger oder wiederkehrender Beitrag erhoben werden.
Zuständiger Mitarbeiter:

Franz-Josef Candels
Fachbereich: 4 (Verbandsgemeindewerk)
Sachgebiet: Zentrale Veranlagungsstelle Gebühren und Beiträge
Telefon: +49 6550 974 150