Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe vor. Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung ist insoweit auch eine Aufgabe der Gemeinden und in der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz verankert.
Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet.