Nachrichten-Detail
Pressemitteilung des Landesamts für Steuern zur Grundsteuerreform
Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.
Wichtige Termine in diesem Zusammenhang:
• 1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten.
• Ende März 2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.
• Mai bis August 2022: Versand eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022.
• 1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de).
• 31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
• 1. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer.
Weitere Informationen finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer