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Meldebehörde
Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet
Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.
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